Hier finden Sie die ab dem 13.05.2017 in Kraft getretenen Bauleitpläne sowie Innen- und Außenbereichssatzungen der Gemeinde Bunde



39. Änderung des Flächennutzungsplans „Westlich Molkereistraße“, Ortschaft Wymeer

Teil 1:  Planzeichnung

Teil 2:  Begründung mit Umweltbericht

Teil 3:  Zusammenfassende Erklärung

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 30.06.2023 wirksam geworden.

Die in den Unterlagen genannten Untersuchungen/Fachbeiträge sind beim ebenfalls hier veröffentlichten, parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 05.11 „Westlich Molkereistraße“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Wymeer, zu finden.


35. Änderung des Flächennutzungsplans „Kompensationsflächenpool Wynhamsterkolk“, Ortschaft Dollart

Teil 1:  Planzeichnung

Teil 2:  Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassende Erklärung

Teil 3:  Überprüfung des Vorkommens der Schleiereule, Büro BIOS, 2016

Teil 4:  Abschlussdokumentation Rückbau Hofstelle Lösing, Ing.-Büro Graalmann, 02.09.2021

Die 35. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 30.06.2023 wirksam geworden.



Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Bunde im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.32 „Nördlich Bunder Deich“, Ortschaft Bunde, gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch

Die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.32 „Nördlich Bunder Deich“ ist mit der Bekanntmachung des Beschlusses des Rates in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 28.04.2023 wirksam geworden.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplans kann hier (bitte Link folgen) eingesehen werden



Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Bunde im Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.13 „Gewerbegebiet“, Ortschaft Bunde, gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch


5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.13 „Gewerbegebiet“, Ortschaft Bunde, mit Berichtigung des Flächennutzungsplans

Teil 1:   Planzeichnung

Teil 2:   Begründung

Teil 3:   Schalltechnische Stellungnahme Fachbüro IEL GmbH v. 09.09.2021 (Schallemissionskontingente)

Teil 4:   Schalltechnische Stellungnahme Fachbüro IEL GmbH v. 10.02.2022 (Schalluntersuchung Schienenverkehr)

Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.13 "Gewerbegebiet" ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.03.2023 rechtsverbindlich geworden.


Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Bunde im Bereich des Bebauungsplans Nr. 02.44 „Kirchring/Friedhofsweg“, Ortschaft Bunde, gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch


Aufstellung Bebauungsplan Nr. 02.44 "Kirchring / Friedhofsweg", mit örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Bunde

Teil 1:   Planzeichnung

Teil 2:   Begründung

Teil 3:   Schalltechnische Stellungnahme des Fachbüros IEL GmbH vom 18.05.2022

Der Bebauungsplan Nr. 02.44 „Kirchring/Friedhofsweg“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 31.01.2023 rechtsverbindlich geworden.


5. Änderung Bebauungsplan Nr. 02.16 „Mühlenstraße“, Ortschaft Bunde

Teil 1:   Planzeichnung

Teil 2:   Begründung

Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.16 „Mühlenstraße“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 29.04.2022 rechtsverbindlich geworden.


NEUAufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.40 „Familienzentrum/Kindertagesstätte“, Ortschaft Bunde

Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung

Teil 3: Schalltechnische Einschätzung Fachbüro IEL GmbH v. 21.09.2020                   

Teil 4: Berichtigung des Flächennutzungsplans

Der Bebauungsplan Nr. 02.40 „Familienzentrum/Kindertagesstätte“ -Neuaufstellung-  ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 29.10.2021 rechtsverbindlich geworden.

Gleichzeitig wurde der bisherige Bebauungsplan Nr. 02.40 „Familienzentrum/Kindertagesstätte“ (2019) aufgehoben.


5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 02.14 „EICHENWEG/BAHNHOFSTRASSE“, ORTSCHAFT BUNDE

Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung                     

Teil 3: Anlage zur Begründung: Schalltechnische Stellungnahme

Teil 4: Anlage zur Begründung: Ergänzung der Schalltechnischen Stellungnahme

Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.14 „Eichenweg/Bahnhofstraße“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 30.09.2021 rechtsverbindlich geworden.


2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 04.04 „DITZUMERVERLAAT“ TEILPLAN A MIT ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN, ORTSCHAFT DOLLART

Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung                     

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.04 „Ditzumerverlaat“ Teilplan A mit örtlichen Bauvorschriften ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 31.03.2021 rechtsverbindlich geworden.


1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.04 „Ditzumerverlaat“ Teilplan A mit örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Dollart (Satzung u. Begründung)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.04 „Ditzumerverlaat“ Teilplan A mit örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Dollart (Satzung u. Begründung)

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.04 „Ditzumerverlaat“ Teilplan A mit örtlichen Bauvorschriften ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 31.03.2021 rechtsverbindlich geworden.


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.43 „Kinderkrippe Leege Weg“, Ortschaft Bunde


Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung

Der Bebauungsplan Nr. 02.43 "Kinderkrippe Leege Weg" ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.01.2021 rechtsverbindlich geworden.


3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 02.19 „BÖRGERLAND II“, ORTSCHAFT BUNDE

(Grundstück Rheiderlandstraße 3, Bunde)

Satzung mit Begründung

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.19 „Börgerland II“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.12.2020 rechtsverbindlich geworden.


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.39 "Feuerwehrhaus", Ortschaft Bunde

Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung

Der Bebauungsplan Nr. 02.39 "Feuerwehrhaus" ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 29.05.2020 rechtsverbindlich geworden. 


4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.13 „Gewerbegebiet“, Ortschaft Bunde

Teil 1:   Planzeichnung

Teil 2:   Begründung

Teil 3:   Anlage zur Begründung – Vorprüfung des Einzelfalls

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.13 „Gewerbegebiet“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 14.02.2020 rechtsverbindlich geworden.


4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 02.16 „MÜHLENSTRASSE“, ORTSCHAFTEN BUNDE UND BUNDERHEE

Teil 1:    Planzeichnung

Teil 2:    Begründung

Teil 3:    Anlage 1 zur Begründung – Gutachten zu Geruchsimmissionen durch  Tierhaltung des TÜV NORD Umweltschutz v. 05.09.2016

Teil 4:    Anlage 2 zur Begründung –Schalltechnische Stellungnahme des Ingenieurbüros für Energietechnik u. Lärmschutz IEL v. 14.08.2019

Teil 5:    Anlage 3 zur Begründung  -  Berichtigung des Flächennutzungsplans

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.16 „Mühlenstraße“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.01.2020 rechtsverbindlich geworden.


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.06 „Waterwallstraat, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Boen

Teil 1:    Planzeichnung

Teil 2:    Begründung

Teil 3:    Anlagen 1 - 5 der Begründung

Der Bebauungsplan Nr. 01.06 „Waterwallstraat, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 13.09.2019 rechtsverbindlich geworden.


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.08 „Molkereistraße-Nord“, Ortschaft Wymeer

Teil 1:    Planzeichnung

Teil 2:    Begründung

Teil 3:    Anlage zur Begründung:   Schalltechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro IEL GmbH

Der Bebauungsplan Nr. 05.08 „Molkereistraße-Nord“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 13.09.2019 rechtsverbindlich geworden.


1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.21 „Sondergebiet Verbrauchermarkt“, Ortschaft Bunde

Teil 1:   Satzung und Begründung

Teil 2:   Anlage 1 der Begründung: Schalltechnische Beratung, IEL GmbH

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.21 „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.04.2019 rechtsverbindlich geworden.


2. Änderung Bebauungsplan Nr. 02.10 „Ortsmitte, 2. Abschnitt“, Ortschaft Bunde

Teil 1:   Planzeichnung
Teil 2:   Begründung
Teil 3:   Anlage zur Begründung: Schalltechnische Stellungnahme

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.10 „Ortsmitte, 2. Abschnitt“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 31.08.2018 rechtsverbindlich geworden.


1.Änderung Bebauungsplan Nr. 02.18 „Am Langen Acker“, Ortschaft Bunde

Teil 1: Planzeichnung 
Teil 2: Begründung
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.18 „Am Langen Acker“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.02.2018 rechtsverbindlich geworden.


5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.12 „Börgerland“, Ortschaft Bunde


Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung

Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.12 „Börgerland“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.06.2018 rechtsverbindlich geworden.


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.37 „Nördlich Tjüchenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortschaft Bunde

Der Bebauungsplan Nr. 02.37 „Nördlich Tjüchenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 15.06.2018 rechtsverbindlich geworden    


Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.38 „Sondergebiet – Textilmarkt“, Ortschaft Bunde

Teil 1: Planzeichnung

Teil 2: Begründung

Teil 3: Anlagen zur Begründung

Der Bebauungsplan 02.38 „Sondergebiet – Textilmarkt“ ist mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in der Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Leer vom 13.07.2018 rechtsverbindlich geworden.