Allgemeine Informationen
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige zu beantragen.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
An wen muss ich mich wenden?
Der Kinderreisepass wird vom Bürgerbüro der Gemeinde Bunde ausgestellt, wenn das Kind in der Gemeinde Bunde mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Verlustanzeige
Ist der Reisepass (Kinderreisepass) nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden.
Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies unter Vorlage des Dokumentes um gehend im Bürgerbüro anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren stellen wir für Sie zum Download bereit:
Übersicht Unterlagen und Gebühren
Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Informationen zur Verlustanzeige
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)