Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnsitzes

Haben die Anmeldenden verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen.

Möchten Sie in Bunde heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt/Gemeinde?

Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Falle eine sogenannte "Ermächtigung" für das Standesamt Bunde ausstellen. 

 

Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Bunder die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einer anderen Stadt/Gemeinde heiraten. Bei verschiedenen Orten für die Anmeldung und Eheschließung fallen zusätzliche Gebühren an. Sofern Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie als deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis. Hierfür sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Anmeldung der Eheschließung.  

 

Vorzulegende Unterlagen
(gilt nur bei Anmeldung im Standesamt Bunde)

Voraussetzung: Beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Bitte beachten Sie, dass auch mehrere Punkte für Sie zutreffen können!


Sie sind ledig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister

Sie sind geschieden / verwitwet:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

Wenn einer der Verlobten nicht in Bunde mit Hauptwohnsitz gemeldet ist :

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
  • Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes

Sie haben gemeinsame Kinder:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunden der Kinder

Sofern die Personenstandsregister im Bunde geführt werden (Geburt o. vorherige Eheschließung/Begründung hat in Bunde stattgefunden), sind diese Unterlagen vorab nicht zu besorgen, da wir auf diese Register bei der Anmeldung direkt zugreifen können.

Besitzt einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat die letzte Eheschließung eines der Verlobten im Ausland stattgefunden beziehungsweise wurde dort geschieden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. In diesen Fällen kann die Beschaffung der Unterlagen beziehungsweise die Prüfung der Ehevoraussetzungen gegebenenfalls einige Monate in Anspruch nehmen.

Gebühren

  • Beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 50,00 €
  • Besitzt einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 90,00 €
  • Zwei Eheurkunden: 15,00 €
  • Stammbuch: je nach Ausführung
     
  • Zusätzliche Gebühr für Eheschließungen im Steinhaus: freitags 30,00 € und samstags 100,00 €.
     
  • Außerdem fallen noch Gebühren für die Nutzung des Steinhauses in Höhe von 75,00 an, welche separat durch die Fremdenverkehrsgemeinschaft Bunde mit Ihnen abgerechnet werden.