Informationen und Verfügungen des Landkreises Leer

Zuständig für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Dieses ist für die Gemeinde Bunde das Gesundheitsamt des Landkreises Leer. 

Im folgenden verweisen wir daher auf die Seiten des Landkreises Leer: 

Verordnungen des Landes Niedersachsen

Verordnungen oder Allgemeinverfügungen richten sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Die Vorschriften sind von den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten. Beispiel: „In der Öffentlichkeit ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.“

Ein Erlass oder eine Rundverfügung eines Ministeriums des Landes Niedersachsen richtet sich nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger, sondern an die nachgeordneten Behörden.

Diese Maßgabe ist umzusetzen durch die niedersächsischen Landkreise, die ggf. die Unternehmen, Organisationen und Bürger durch eine Allgemeinverfügung die Umsetzung anordnen.

Beispiel: „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen."

Gerne stellen wir Ihnen die zur Zeit gültige Verordnung des Landes Niedersachsen zur Verfügung: 

 

Weitere Informationen -  wie beispielsweise eine Lesefassung der Verordnung -  finden Sie auf der Homepage des Landes Niedersachsen.