Verordnungen oder Allgemeinverfügungen richten sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Die Vorschriften sind von den Bürgerinnen und Bürgern einzuhalten. Beispiel: „In der Öffentlichkeit ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.“
Ein Erlass oder eine Rundverfügung eines Ministeriums des Landes Niedersachsen richtet sich nicht direkt an die Bürgerinnen und Bürger, sondern an die nachgeordneten Behörden.

Diese Maßgabe ist umzusetzen durch die niedersächsischen Landkreise, die ggf. die Unternehmen, Organisationen und Bürger durch eine Allgemeinverfügung die Umsetzung anordnen.
Beispiel: „Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen."
Verordnungen des Landes Niedersachsen
Übersicht Regelungen auf Basis der regionalen Inzidenz
Übersicht über zulässige Masken
Weitere Informationen - wie beispielsweise eine Lesefassung der Verordnung - finden Sie auf der Homepage des Landes Niedersachsen.
Allgemeinverfügungen des Landkreis Leer
Die aktuellen und derzeit gültigen Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Leer