Diese Maßnahme wurde seitens der Gemeinde Bunde zur Vereinheitlichung der Höchstgeschwindigkeit im Ortskern Bunde bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt, teilweise beträgt die Höchstgeschwindigkeit in einigen Abschnittsbereichen der zuvor genannten Straßen 30km/h. Die Neuschanzer Straße sowie der Leege Weg sind aufgrund des Buslinienverkehrs weiterhin vorfahrtsberechtigt. Die Umsetzung der Anordnung erfolgt in den kommenden Wochen.