Allgemeine Informationen

Auskünfte aus dem Melderegister an private Dritte dürfen grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person im Melderegister auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig identifiziert werden kann und deren schutzwürdige Belange nicht gefährdet bzw. beeinträchtigt werden.

Zusätzlich bedarf es durch die anfragende Person oder Stelle der Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht zum Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels verwendet werden.

 

Die erteilte Melderegisterauskunft darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Danach ist sie zu löschen und darf nicht beliebig weitergenutzt oder weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Sie wenden sich an das Bürgerbüro der Gemeinde Bunde, wenn die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde Bunde melderechtlich erfasst oder erfasst gewesen ist.

Erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren stellen wir für Sie zum Download bereit: 

Übersicht Unterlagen und Gebühren 

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
  • Überweisung

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)