Allgemeine Informationen

Das Melderegister hat die Aufgabe wohnhafte Personen zu registrieren um deren Identität und deren Wohnung feststellen zu können. In diesem Zusammenhang erteilt das Bürgerbüro als Meldebehörde Melderegisterauskünfte und wirkt nach Maßgaben von Gesetzen bei der Durchführung von Aufgaben öffentlicher Stellen mit. Dies bedeutet, dass die Meldedaten an Dritte weitergegeben werden.

Dieser Weitergabe können Sie in bestimmten Fällen widersprechen (Übermittlungssperre). Sollte eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen vorliegen, so ist die Beantragung einer Auskunftssperre für das Melderegister möglich, um vor Erteilung von Auskünften die Schutzzwecke gegen die Interessen der anfragenden Stelle abzuwägen.

Eine Übersicht mit weiteren Informationen stellen wir für Sie zum Download bereit: 

Übersicht Sperren im Melderegister

Rechtsgrundlage

§§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3, 50 Absätze 1 bis 3 und 51 Bundesmeldegesetz (BMG))