Schiedspersonen

Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat jede Gemeinde Schiedsämter einzurichten.

Die Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten sowie Durchführung eines Sühneverfahrens obliegt dem Schiedsamt. In bestimmten Fällen ist sie Voraussetzung um ein Privatklageverfahren zu führen.

Die Amtsdauer der Schiedspersonen beträgt 5 Jahre.

In der Gemeinde Bunde ist die Stelle der Schiedsperson momentan nicht besetzt.