Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnsitzes
Haben die Anmeldenden verschiedene Wohnsitze, können Sie zwischen den beiden Standesämtern wählen.
Möchten Sie in Bunde heiraten, wohnen aber in einer anderen Stadt/Gemeinde?
Kein Problem, das Standesamt Ihres Wohnortes wird in diesem Falle eine sogenannte "Ermächtigung" für das Standesamt Bunde ausstellen.
Umgekehrt können Sie selbstverständlich als Bunder die Anmeldung bei uns vornehmen, aber in einer anderen Stadt/Gemeinde heiraten. Bei verschiedenen Orten für die Anmeldung und Eheschließung fallen zusätzliche Gebühren an. Sofern Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie als deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis. Hierfür sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie für die Anmeldung der Eheschließung.