Für die Gemeinde Bunde steht der bestmögliche Schutz des Eigentums unserer Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben ist es der Gemeinde Bunde wichtig, die Probebohrung verständlich einzuordnen. Diese Probebohrung dient ausschließlich der geologischen Untersuchung. Sollte die Probebohrung genehmigt werden, hat sie keine unmittelbaren oder dauerhaften Auswirkungen auf die Umgebung, auf Gebäude oder auf den Alltag der Menschen vor Ort.
Deshalb ist entscheidend: Die eigentliche Weichenstellung erfolgt erst nach der Probebohrung. Wenn anschließend ein Antrag auf Salzabbau gestellt wird, beginnt ein noch umfangreiches Genehmigungsverfahren mit klaren rechtlichen Vorgaben, Beteiligungsrechten und Prüfungen.
Genau an diesem Punkt stehen wir als Gemeinde an der Seite der Bürgerinnen und Bürger. Verwaltung und Politik werden diesen möglichen Genehmigungsprozess sehr eng begleiten auch mit externer Unterstützung. Dies werden wir dann intensiv tun transparent, kritisch und im offenen Dialog mit der Bevölkerung.

