Durch Schneefall und eintretende Glätte ergeben sich im Straßenverkehr insbesondere für Fußgänger und Radfahrer erhöhte Gefahrensituationen, wenn Verkehrssicherungspflichtige ihrer Räum- bzw. Streupflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Grundstückseigentümer werden daran erinnert, die folgenden Punkte beim Winterdienst besonders zu beachten:
- Bei Eis und Schnee sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege bis 1,00 m Breite freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m Breite neben der Fahrbahn oder, wo ein Standstreifen vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
- Wenn über Nacht Schnee fällt, muss er werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr geräumt sein. Das Schneeräumen und Streuen sind bei Bedarf bis 19:00 Uhr zu wiederholen, wenn es tagsüber nochmals schneit.
- Bei gemeindeeigenen Straßen und dort, wo die Gemeinde streut, ist die Streupflicht der Anlieger nicht aufgehoben.
- Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege von vorhandenem Eis zu befreien. Wenn die Glättegefahr nicht mehr besteht, sind die Rückstände von Streumaterial zu beseitigen.
Weitere Informationen über die Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen ergeben sich aus der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bunde.

