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Neuigkeiten aus der Gemeinde Bunde

Räum- und Streupflicht

Aufgrund der derzeitigen Wetterverhältnisse weist das Ordnungsamt auf die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen und gemeinsamer Rad- und Gehwege hin.

Durch Schneefall und eintretende Glätte ergeben sich im Straßenverkehr insbesondere für Fußgänger und Radfahrer erhöhte Gefahrensituationen, wenn Verkehrssicherungspflichtige ihrer Räum- bzw. Streupflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Grundstückseigentümer werden daran erinnert, die folgenden Punkte beim Winterdienst besonders zu beachten:
 

  • Bei Eis und Schnee sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege bis 1,00 m Breite freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m Breite neben der Fahrbahn oder, wo ein Standstreifen vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
     
  • Wenn über Nacht Schnee fällt, muss er werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr geräumt sein. Das Schneeräumen und Streuen sind bei Bedarf bis 19:00 Uhr zu wiederholen, wenn es tagsüber nochmals schneit.
     
  • Bei gemeindeeigenen Straßen und dort, wo die Gemeinde streut, ist die Streupflicht der Anlieger nicht aufgehoben.
     
  • Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege von vorhandenem Eis zu befreien. Wenn die Glättegefahr nicht mehr besteht, sind die Rückstände von Streumaterial zu beseitigen.


Weitere Informationen über die Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen ergeben sich aus der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Bunde.